Ungenügende Fettsäuredeklaration bei Chips

Das Kantonale Laboratorium hat in Chips Acrylamid, Transfettsäuren, Fettsäuren und Gesamtfett untersucht. Bei 10 der 29 Proben hat das Kantonale Laboratorium Beanstandungen ausgesprochen. Die Deklaration der Fettsäuren war auffällig häufig falsch. Bezüglich Acrylamid wurde bei zwei Proben sehr hohe Werte gemessen.

Das Kantonale Laboratorium hat bei Grossverteilern 29 Proben Chips erhoben. Dabei waren elf Proben Kartoffelchips aus Europa. Bei sechs Proben handelte es sich um Gemüsechips. Ausserdem wurden Mais-, Hülsenfrüchte- und weitere Chips erhoben.

Insbesondere bei Gemüsechips fielen in der Vergangenheit hohe Gehalte an Acrylamid auf. Demzufolge war die Überprüfung des Acrylamidgehaltes ein Untersuchungsziel. Da bei der starken Erhitzung von Öl Transfette entstehen können, standen sie ebenfalls im Fokus der Untersuchung. Die Angabe des Fettgehalts und des Gehalts an gesättigten Fettsäuren müssen zur Information der Konsumenten bei Lebensmitteln auf der Verpackung aufgeführt werden. Deswegen wurden ebenfalls die Gehalte von Gesamtfett und Fettsäuren sowie Teilaspekte der Kennzeichnung überprüft.

Eine Probe Kartoffelchips (Herkunft Schweiz) lag mit 1040 μg/kg Acrylamid über dem gesetzlichen Richtwert von 750 μg/kg, die Selbstkontrolle des Betriebs wurde beanstandet. Eine Probe Süsskartoffelchips (Herkunft Niederlande) erreichte mit knapp 1800 μg/kg Acrylamid den höchsten Messwert in der Stichprobe. Da für dieses Produkt jedoch kein eigener gesetzlicher Richtwert existiert, forderte das Kantonale Laboratorium vom Hersteller eine Stellungnahme einfordert, die darlegt wie der Acrylamidgehalt in Zukunft minimiert wird.

Bei acht Proben (fünf Kartoffelchips sowie je einer Probe Maniok-, Kochbananen- und Maniok-Garnelenchips, Herkunft allesamt ausserhalb der Schweiz) lag der Messwert bei den gesättigten Fettsäuren ausserhalb des Toleranzbereichs des deklarierten Wertes. Die Proben wurden in Folge dieses Kennzeichnungsmangels beanstandet. Bei einer weiteren Probe Gemüsechips war einerseits der Gesamtfettgehalt falsch deklariert und andererseits die Herkunft des Produkts nicht deklariert. Dieses Produkt wurde ebenfalls beanstandet.

Erfreulicherweise lagen alle Transfett-Gehalte unter dem gesetzlichen Höchstwert von 2 g/100 g. Der höchste Wert wurde bei einer Probe Tortilla-Chips mit Herkunft Schweiz gefunden (1 g/100 g).

Aufgrund der in zwei Fällen hohen Acrylamid-Gehalte und da rund ein Drittel der Proben Kennzeichnungsmängel bei der Deklaration des Fettgehalts und des Gehalts der gesättigten Fettsäuren aufwies, wird das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt bei dieser Produktegruppe auch in Zukunft Marktkontrollen vornehmen.

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