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Gefahrenprävention

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Ansprechperson
a. i. Dr. Urs Vögeli, Biologe

Hauptaufgaben

Erdbebenvorsorge

  • Beurteilung von Fachberichten bezüglich Erdbebensicherheit bei neuen und bestehenden Anlagen, die der Störfallverordnung (StFV; SR 814.012) unterliegen (Art. 3 StFV)
  • Kontrolle der Umsetzung von Massnahmen zum erdbebensicheren Bauen bei Anlagen, die der StFV unterliegen (Art. 3 StFV)
  • Abschätzung des Risikopotenzials von Projekten, welche Erdbeben induzieren könnten
  • Koordinationsaufgaben und fachliche Beratung innerhalb der kantonalen Verwaltung bezüglich Erdbebenvorsorge und seismischer Risiken

Atomschutz

  • Die Fachstelle Gefahrenprävention gewährleistet die fachliche Betreuung des Vollzugs des Atomschutzgesetzes Basel-Stadt, §1(Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken vom 14. Dezember 1978). Sie unterstützt dabei den Bereich Gesundheitsschutz, der die Koordination der Geschäfte in Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag wahrnimmt.
  • Beratung und Stellungnahmen zu Geschäften, die im Zusammenhang mit dem Kernenergiegesetzes des Bundes (KEG) stehen (z.B. geplante neue AKW, geologische Tiefenlager).
  • Vertretung des Kantons in der Commission Locale d’Information et de Surveillance (CLIS) des AKW Fessenheim (F)

Neue Technologien

  • Beratung bei Risikofragen im Zusammenhang mit neuen Technologien
  • Verfolgen der Risikoforschung und neuer risikorelevanter Entwicklungen in der Produktion und Anwendung von Nanomaterialien

Weiterführende Informationen

Erdbebenvorsorge

Schweizerischer Erdbebendienst (SED)
Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge des Bundesamtes für Umwelt (BAFU)
Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT)

Atomschutz

Bundesamt für Energie (BFE) – Kernenergie
Bundesamt für Energie (BFE) – radioaktive Abfälle
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)
Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA)