| Datum des Berichts: |
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31.12.2009 |
| Berichtnummer: |
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36 |
| Autor: |
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Dr. Markus Niederer |
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| Kosmetische Mittel / Allergene, limitierte und verbotene Riechstoffe |
(Download als PDF) |
Gemeinsame Kampagne der Kantone Aargau und Basel-Stadt (Schwerpunktslabor) | Anzahl untersuchte Proben: 55 | beanstandet: 21 (38 %) | | Beanstandungsgründe: | Zusammensetzung, Deklaration |
Ausgangslage und gesetzliche Grundlagen Duftstoffe (Riechstoffe) in Kosmetika können in Abhängigkeit von der Konzentration und Anwendungsdauer toxisch oder krebserregend sein und bei individueller Disposition allergische Reaktionen auslösen. Deshalb wird die Verwendung von Duftstoffen in der Verordnung über kosmetische Mittel (VKos) geregelt. Im Anhang 4 (Art. 2 Abs. 3) sind insgesamt 36 verbotene und zwei mit Limiten versehene Riechstoffe aufgelistet. Der Anhang 3 (Art. 2 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 1) umfasst 24 Einzelsubstanzen und zwei natürliche Extrakte (Baummoos und Eichenmoos), die zum Schutz von Allergikerinnen und Allergikern auf den Verpackungen der Kosmetika bezeichnet werden müssen. Diese Deklarationspflicht gilt für Produkte, die auf der Haut verbleiben (z. B. Cremes, Parfum) ab einer Duftstoffkonzentration von 10 mg/kg bzw. für solche, die abgewaschen werden (z. B. Duschmittel, Seife) ab 100 mg/kg.
Untersuchungsziele Wir wollten überprüfen, ob die Regelungen bezüglich Anwendungsverbot und Deklaration eingehalten werden. Im Weiteren bezogen wir Majantol, ein Duftstoff mit allergenem Potenzial, der vermehrt als nicht deklarationspflichtiges Ersatzprodukt z. B. für Lyral® eingesetzt wird, in die Untersuchung ein. Zusätzlich sollten die Resultate dieser Kampagne mit früheren Untersuchungen verglichen werden. | Probenbeschreibung | | Art | Anzahl Proben | | Lotion | 27 | | Crème | 11 | | Parfum, Eau de Toilette | 7 | | Gel | 7 | | Seife | 3 | | Total | 55 | | | Herkunft | Anzahl Proben | Schweiz Frankreich USA China Grossbritannien Indien Monaco Italien Holland Arabische Emirate Spanien Israel Taiwan Belgien | 14 9 8 4 4 4 2 2 2 2 1 1 1 1 | | Total | 55 | |
Bei den Proben handelte es sich sowohl um Nischenprodukte von in- und ausländischen Kleinproduzenten, z. B. Hautbleichmittel (ca. 25 % aller Proben), asiatische Produkte, Billigangebote, als auch um Luxusprodukte von weltbekannten Marken.
Prüfverfahren Nach der Probenaufarbeitung (Verdünnen oder Reinigung mit Gelpermeationschromatographie) wurden 24 allergene Riechstoffe und 27 verbotene bzw. zwei limitierte Riechstoffe mit Gaschromatographie und Massenspektrometrie analysiert. Natürliche Extrakte bzw. nicht mehr erhältliche Substanzen wurden nicht erfasst.
Ergebnisse und Massnahmen - Bei 21 Produkten lag mindestens ein allergener Duftstoff über der Deklarationslimite ohne auf der Verpackung erwähnt zu werden, was beanstandet wurde.
- In vier von diesen Proben wurden zusätzlich auch synthetische Nitromoschus- Verbindungen entdeckt. Davon wies eine Seife das verbotene Moschusambrett und zuviel Moschus-Xylol auf.
- Die restlichen Produkte waren entweder frei von geregelten Substanzen oder die Konzentrationen lagen deutlich unter den vorgeschriebenen Limiten.
- Limonen und Linalool waren mit Abstand am häufigsten und in teilweise hohen Konzentrationen nachweisbar (in ca. 80 % der Produkte).
- Das bis jetzt noch nicht geregelte Majantol konnte in einem Produkt nachgewiesen werden.
- In der nachfolgenden Graphik wird die Einhaltung der Deklarationspflicht bezüglich allergenen Riechstoffen, aufgeschlüsselt nach der Herkunft der Produkte seit der Regulierung in der EU (2006), abgebildet:

- Mit 70 bis 80 % erfüllen die Produkte aus den EU-Staaten, wo die Deklarationspflicht seit 2006 besteht, die gesetzlichen Vorgaben über die vierjährige Periode betrachtet am besten.
- In der Schweiz sind die Verhältnisse mit 70 % richtig beschrifteten Kosmetika ähnlich wie bei den Produkten aus der EU. Generell hat sich gezeigt, dass bei den bekannten, internationalen Marken die Deklaration der Duftstoffe praktisch immer richtig ist (100 %). Mehr Mühe mit der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften bekunden kleinere Produzenten von Nischenprodukten innerhalb und ausserhalb der EU.
- Die Situation bei den Ländern ausserhalb der EU hat sich nicht verbessert. Nur etwa 30 % der kosmetischen Produkte sind konform deklariert.
Schlussfolgerungen Die Untersuchung zeigt auf, dass die seit 2007 gültigen gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Deklaration von allergenen Riechstoffen immer noch nur zum Teil erfüllt werden. Handlungsbedarf besteht deshalb weiterhin, insbesondere bei Produkten von kleinen Produzenten und solchen aus Ländern ausserhalb der EU. Seit der Einführung der Kennzeichnungspflicht kann vereinzelt beobachtet werden, dass gewisse Strategien zur deren Umgehung, wie z. B. Ersatzstoffe (Majantol!) oder eine vorsorgliche Volldeklaration, zur Anwendung kommen. Eine solche Entwicklung ist sicher nicht im Sinne der betroffenen Allergiker und wird von uns durch weitere Kontrollen verfolgt werden.
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