zum Text Logo: Baslerstab / Basel-Stadt
Home Über uns Tätigkeitsbereiche Infos Universität
Berichte
Infos für Private
Infos für Betriebe
Radon
Neues Chemikalienrecht
Medienmitteilungen
Berichte
Biosicherheitsmethoden
Themenpapiere
Newsletter
Datum des Berichts:   31.12.2009
Berichtnummer:   29
Autor:   Dr. Sylvia Gautsch

Süssgerichte, Desserts und Patisseriewaren aus Restaurationsbetrieben / Mikrobiologische Qualität

(Download als PDF)

Anzahl untersuchte Proben: 52          beanstandet: 4 
Beanstandungsgründe: Toleranzwertüberschreitungen

Ausgangslage und gesetzliche Grundlagen
Aufgrund ihrer Inhaltsstoffe und Zusammensetzung stellen Süssspeisen ideale Nährböden für Mikroorganismen dar. Zudem handelt es sich häufig um nicht erhitzte Ware, deren Produktion mit einem erheblichen manuellen Aufwand verbunden ist. Daher kommt  der korrekten und hygienischen Durchführung der einzelnen Herstellungsschritte, einer einwandfreien Personalhygiene, der hygienischen Behandlung nach der Zubereitung sowie der korrekten Lagerung des Produktes, kurz einer lückenlosen Selbstkontrolle besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund unterliegt diese Produktegruppe einer laufenden Überprüfung auf ihre mikro-biologische Qualität. Süssgerichte, Desserts und Patisseriewaren gelten als genussfertig und müssen bezüglich mikrobiologischer Beschaffenheit den in der Hygieneverordnung (HyV) Anhang 2 für die Produktegruppen A2, A5 oder A6 genannten Kriterien entsprechen.

ProduktgruppeParameter              Toleranzwert

Toleranzwerte gemäss HyV
Anhang 2 A5 für hitzebehandelte
kalt oder aufgewärmt genussfertige
Lebensmittel 

Aerobe mesophile Keime
Enterobacteriaceae
Koagulasepositive Staphylokokken      
Bacillus cereus

 1 Mio. KbE/g
100 KbE/g
100 KbE/g
1000 KbE/g


Toleranzwerte gemäss HyV Anhang 2     
A6 für genussfertige Mischprodukte


Aerobe mesophile Keime
Escherichia coli
Koagulasepositive Staphylokokken

10 Mio. KbE/g
100 KbE/g
100 KbE/g

Toleranzwerte gemäss HyV Anhang 2
A 2 für Patisseriewaren


Aerobe mesophile Keime
Escherichia coli
Koagulasepositive Staphylokokken
 

1 Mio. KbE/g
10 KbE/g
100 KbE/g

Legende: KbE = Koloniebildende Einheit; Mio. = Millionen

Probenbeschreibung und Untersuchungsziele
Von Dezember 2008 bis November 2009 wurden im Rahmen von Betriebshygienekontrollen und Screenings 52 Proben Süssspeisen aus 38 Restaurationsbetrieben erhoben. Die Untersuchung umfasste die Bestimmung der Anzahl an aeroben mesophilen Keimen (Verderbniserreger), Enterobacteriaceae (Hygieneindikatoren) und Escherichia coli (Fäkalindikatoren). Zusätzlich wurden die Proben auf das Vorkommen von koagulasepositiven Staphylokokken und Bacillus cereus (Erreger für Lebensmittel-Intoxikationen) untersucht.

Prüfverfahren
Die Analysen erfolgten gemäss SLMB mehrheitlich am Tag der Probenerhebung, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Probenerhebung.

Ergebnisse
48 Proben erwiesen sich als einwandfrei. Vier Proben (8 %) aus vier Betrieben (11 %) mussten aufgrund von Toleranzwertüberschreitungen bei einem Parameter (vier Proben) beanstandet werden. Die genauen Beanstandungsgründe lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Toleranzwertüberschreitung                      Anzahl Proben 
Aerobe mesophile Keime
Enterobacteriaceae

2
2

Ergebnisse im 3-Jahresvergleich (2007-2009)

 

  2007  

   2008   

   2009   

Untersuchte Proben 

55

70

52

Beanstandete Proben                       

6

4

4

Beanstandungsquote

11 %

6 %

8 %

Schlussfolgerungen
Die mikrobiologische Qualität von Süssgerichten, Desserts und Patisseriewaren aus Restaurationsbetrieben kann wie auch schon im Vorjahr mehrheitlich als gut bezeichnet werden. Erfreulicherweise konnten keine Toleranzwertüberschreitungen bei den Fäkalindikatoren Escherichia coli festgestellt werden. Die wenigen Beanstandungen lassen sich auf den erhöhten Nachweis von Verderbniskeimen und Hygieneindikatoren zurückführen. Derartige Toleranzwert-überschreitungen bedeuten ein Nicht-Einhalten der Guten-Herstellungspraxis und zeigen ein ungenügendes Hygieneverhalten auf. Solche Produkte sind im Wert vermindert, täuschen den Konsumenten bezüglich Frische und einwandfreier Qualität und weisen oft darauf hin, dass die Prozess- und die Personalhygiene beim Herstellen und Lagern ungenügend ist. Die Konsumenten sind keiner direkten gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgesetzt. Der hygienischen Herstellung und Behandlung nach der Zubereitung sowie der korrekten Aufbewahrung dieser Produkte sind durch die Verantwortlichen auch weiterhin grosse Beachtung zu schenken. Die genauen Ursachen für die Toleranzwertüberschreitungen sind durch die Betroffenen zu ermitteln, geeignete Korrekturmassnahmen durch diese zu ergreifen.
 

zurück