| Datum des Berichts: |
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31.12.2009 |
| Berichtnummer: |
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29 |
| Autor: |
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Dr. Sylvia Gautsch |
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| Süssgerichte, Desserts und Patisseriewaren aus Restaurationsbetrieben / Mikrobiologische Qualität |
(Download als PDF) |
| Anzahl untersuchte Proben: 52 | beanstandet: 4 | | Beanstandungsgründe: | Toleranzwertüberschreitungen |
Ausgangslage und gesetzliche Grundlagen Aufgrund ihrer Inhaltsstoffe und Zusammensetzung stellen Süssspeisen ideale Nährböden für Mikroorganismen dar. Zudem handelt es sich häufig um nicht erhitzte Ware, deren Produktion mit einem erheblichen manuellen Aufwand verbunden ist. Daher kommt der korrekten und hygienischen Durchführung der einzelnen Herstellungsschritte, einer einwandfreien Personalhygiene, der hygienischen Behandlung nach der Zubereitung sowie der korrekten Lagerung des Produktes, kurz einer lückenlosen Selbstkontrolle besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund unterliegt diese Produktegruppe einer laufenden Überprüfung auf ihre mikro-biologische Qualität. Süssgerichte, Desserts und Patisseriewaren gelten als genussfertig und müssen bezüglich mikrobiologischer Beschaffenheit den in der Hygieneverordnung (HyV) Anhang 2 für die Produktegruppen A2, A5 oder A6 genannten Kriterien entsprechen. | Produktgruppe | Parameter | Toleranzwert | Toleranzwerte gemäss HyV Anhang 2 A5 für hitzebehandelte kalt oder aufgewärmt genussfertige Lebensmittel
| Aerobe mesophile Keime Enterobacteriaceae Koagulasepositive Staphylokokken Bacillus cereus
| 1 Mio. KbE/g 100 KbE/g 100 KbE/g 1000 KbE/g
| Toleranzwerte gemäss HyV Anhang 2 A6 für genussfertige Mischprodukte
| Aerobe mesophile Keime Escherichia coli Koagulasepositive Staphylokokken
| 10 Mio. KbE/g 100 KbE/g 100 KbE/g
| Toleranzwerte gemäss HyV Anhang 2 A 2 für Patisseriewaren
| Aerobe mesophile Keime Escherichia coli Koagulasepositive Staphylokokken | 1 Mio. KbE/g 10 KbE/g 100 KbE/g | Legende: KbE = Koloniebildende Einheit; Mio. = Millionen Probenbeschreibung und Untersuchungsziele Von Dezember 2008 bis November 2009 wurden im Rahmen von Betriebshygienekontrollen und Screenings 52 Proben Süssspeisen aus 38 Restaurationsbetrieben erhoben. Die Untersuchung umfasste die Bestimmung der Anzahl an aeroben mesophilen Keimen (Verderbniserreger), Enterobacteriaceae (Hygieneindikatoren) und Escherichia coli (Fäkalindikatoren). Zusätzlich wurden die Proben auf das Vorkommen von koagulasepositiven Staphylokokken und Bacillus cereus (Erreger für Lebensmittel-Intoxikationen) untersucht. Prüfverfahren Die Analysen erfolgten gemäss SLMB mehrheitlich am Tag der Probenerhebung, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Probenerhebung. Ergebnisse 48 Proben erwiesen sich als einwandfrei. Vier Proben (8 %) aus vier Betrieben (11 %) mussten aufgrund von Toleranzwertüberschreitungen bei einem Parameter (vier Proben) beanstandet werden. Die genauen Beanstandungsgründe lassen sich wie folgt zusammenfassen: | Toleranzwertüberschreitung | Anzahl Proben | Aerobe mesophile Keime Enterobacteriaceae | 2 2 |
Ergebnisse im 3-Jahresvergleich (2007-2009) | | 2007 | 2008 | 2009 | | Untersuchte Proben | 55 | 70 | 52 | | Beanstandete Proben | 6 | 4 | 4 | | Beanstandungsquote | 11 % | 6 % | 8 % |
Schlussfolgerungen Die mikrobiologische Qualität von Süssgerichten, Desserts und Patisseriewaren aus Restaurationsbetrieben kann wie auch schon im Vorjahr mehrheitlich als gut bezeichnet werden. Erfreulicherweise konnten keine Toleranzwertüberschreitungen bei den Fäkalindikatoren Escherichia coli festgestellt werden. Die wenigen Beanstandungen lassen sich auf den erhöhten Nachweis von Verderbniskeimen und Hygieneindikatoren zurückführen. Derartige Toleranzwert-überschreitungen bedeuten ein Nicht-Einhalten der Guten-Herstellungspraxis und zeigen ein ungenügendes Hygieneverhalten auf. Solche Produkte sind im Wert vermindert, täuschen den Konsumenten bezüglich Frische und einwandfreier Qualität und weisen oft darauf hin, dass die Prozess- und die Personalhygiene beim Herstellen und Lagern ungenügend ist. Die Konsumenten sind keiner direkten gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgesetzt. Der hygienischen Herstellung und Behandlung nach der Zubereitung sowie der korrekten Aufbewahrung dieser Produkte sind durch die Verantwortlichen auch weiterhin grosse Beachtung zu schenken. Die genauen Ursachen für die Toleranzwertüberschreitungen sind durch die Betroffenen zu ermitteln, geeignete Korrekturmassnahmen durch diese zu ergreifen.
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