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Datum des Berichts:   15.12.2009
Berichtnummer:   26
Autor:   Dr. Sylvia Gautsch

Trinkwasser aus baselstädtischem Leitungsnetz / Mikrobiologische Qualität

(Download als PDF)

Anzahl untersuchte Proben: 196       beanstandet: 1
Beanstandungsgründe:Toleranzwertüberschreitung

Ausgangslage und gesetzliche Grundlagen
Wie alle anderen Lebensmittel untersteht auch Trinkwasser der Lebensmittelgesetzgebung. Wer Trinkwasser abgibt, hat alle massgebenden Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung zu beachten. Die gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser sind durch Höchstkonzentrationen in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung sowie durch Toleranzwerte für Mikroorganismen in der Hygieneverordnung (HyV) geregelt. Da es sich bei Trinkwasser um unser wichtigstes Lebensmittel handelt, das täglich in grossen Mengen konsumiert bzw. zur Zubereitung von Speisen und zur Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verwendet wird, wird es regelmässig stichprobenartig durch das Kantonale Laboratorium auf seine mikrobiologische Qualität überprüft. Die Untersuchungen erfolgen gemäss Hygieneverordnung (HyV). Die mikrobiologischen Untersuchungsparameter umfassen die aeroben mesophilen Keime, Escherichia coli und Enterokokken. Während die Anzahl aerober mesophiler Keime Auskunft gibt über den Grad der Verunreinigung des Wassers mit organischen Stoffen, die Wirksamkeit der Trinkwasseraufbereitung bzw. -desinfektion, Fremdwassereinbrüche in Wasserversorgungssysteme, Rohrnetzverkeimungen, eine Wiederverkeimung durch lange Stagnationszeiten des Wassers und mikrobiellen Bewuchs, sind die beiden letzt genannten Parameter Indikatoren für eine fäkale Kontamination menschlichen oder tierischen Ursprungs. Dabei gelten für Trinkwasser im Verteilernetz folgende Anforderungen:

Produktgruppe          

Parameter

Toleranzwert
Toleranzwerte gemäss HyV Anhang 2
B12 bzw. B22 für Trinkwasser unbehandelt        
bzw. behandelt im Verteilernetz

Aerobe mesophile Keime      
Escherichia coli
Enterokokken

300 KbE/ml
n.n./100 ml
n.n./100 ml

Legende: KbE = Koloniebildende Einheit; n.n. = nicht nachweisbar

Probenbeschreibung und Untersuchungsziele
In 181 Wasserproben von Laufbrunnen aus dem baselstädtischen Leitungsnetz und 15 Wasserproben aus dem hauseigenen Leitungsnetz des Kantonalen Labors erfolgte die quantitative Untersuchung auf aerobe mesophile Keime, Escherichia coli (Fäkalindikator) und Enterokokken (Fäkalindikator).

Prüfverfahren
Die Analysen erfolgten gemäss SLMB am Tag der Probenerhebung.

Ergebnisse
Sämtliche Proben aus dem hauseigenen Leitungsnetz des Kantonalen Labors und 180 Proben von Laufbrunnen aus dem baselstädtischen Leitungsnetz erwiesen sich als einwandfrei. Eine Probe (0,6 %) eines Laufbrunnens musste aufgrund einer Toleranzwertüberschreitung bei den aeroben mesophilen Keimen beanstandet werden.

Schlussfolgerungen
Die hygienisch-mikrobiologische Qualität des baselstädtischen Trinkwassers, so wie es vom Produzenten abgegeben wird, kann als gut bezeichnet werden. Da das Trinkwasser täglich eine grosse Anzahl Verbraucher erreicht und Qualitätsmängel gravierende Folgen nach sich ziehen können, ist der Qualitätskontrolle durch den Produzenten und der amtlichen Überwachung auch weiterhin grosse Bedeutung beizumessen. Die genaue Ursache für die festgestellte Toleranzwertüberschreitung ist durch den Produzenten zu ermitteln, geeignete Korrekturmassnahmen durch diesen zu ergreifen.

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